archiplan büro

architektur + innenarchitektur

alle leistungsphasen nach §33 (11) der hoai
1.    grundlagenermittlung
2.    vorplanung mit kostenschätzung
3.    entwurfsplanung und kostenberechnung
4.    genehmigungsplanung
5.    ausführungsplanung
6.    vorbereitung der vergabe
7.    mitwirkung bei der vergabe inklusive kostenanschlag
8.    objektüberwachung (bauüberwachung) und kostenfeststellung
9.    objektbetreuung und dokumentation

archiplan büro

städtebau

- stadtgestaltung
- freiraumplanung
- städtebauliche beratung & gutachten
- machbarkeitsstudien & entwicklungsszenarien
- bauleitplanung
- flächennutzungsplanung

archiplan büro

projektentwicklung

immer wichtiger als grundstein vieler projekte ist für das büro die kompetenz und erfahrung auf dem gebiet der projektentwicklung. die grundlage ist der ganzheitliche ansatz in der betrachtungsweise eines projektes. selbst initiiert oder regelmäßig durch investoren eingebunden befasst sich das büro mit der untersuchung von grundstücken oder gebäuden, das ausloten seiner potenziale, das entwickeln von visionen und masterplänen mit ent­sprechenden präsentationen. dazu gehört auch  das erarbeiten der notwendigen grundlagen für eine konkrete prüfbarkeit von baurecht, marktfähigkeit, fördermöglichkeiten und kostenansätzen zur kalkulation und finanzierung

archiplan büro

sigeko

arbeitssicherheit

als geprüfte „sicherheit und gesundheitsschutz koordinatoren“ bieten wir ihnen eine praxisgerechte „sigeko-leistung“  für ihre baustellen an.

dabei wollen wir ihre projekte durch lösungen und nicht durch verbote voranbringen. bei uns steht die lösung an erster stelle.

sanierung

energetische sanierung

brandschutzsanierung

schadstoffsanierung
sachkunde gemäß trgs 524 (bgr 128)


wir architekten sind zum einen planer und mittelsmann zwischen den behörden und dem bauherrn, auf der anderen seite aber auch kompetenter berater, wenn es um gestalterische fragen oder eine hohe wohnqualität als ergebnis einer sanierung geht. ohne architekt kommen die meisten bauvorhaben nicht aus, vor allem auch, weil viele maßnahmen nur mit hilfe eines bauvorlageberechtigten planers oder ingenieurs beantragt und genehmigt werden. dazu gehören zum beispiel alle umbauten, bei denen die statik verändert wird, energetische modernisierungen der außenhülle oder änderungen an der fassade. doch auch ohne genehmigungspflicht kann ein fachkundiger planer sinn machen: wir kennen den neuesten stand der technik und die aktuellen vorschriften, wissen über fördermöglichkeiten und die amtswege bescheid.

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